Eine Förderung, die ausschließlich eine Stoffwiederholung im Sinne einer Nachhilfe anbietet, ist für Schüler mit Legasthenie und/oder Dyskalkulie nicht hilfreich. Stattdessen sollten individuell die Bereiche gefördert werden, in denen die Defizite vorliegen.
Grundlage hierfür ist zunächst die Unterrichtsbeobachtung der Lehrkraft im Sinne einer kontinuierlichen Lernstands- und Lernprozessbeobachtung. Liegen bei einem Schüler gravierende Schwierigkeiten vor, so muss die Förderung zunächst in diesen Bereichen ansetzen und die Vermittlung von Basiskompetenzen im Mittelpunkt eines Förderkonzeptes stehen. Dies ist mit dem Team der Klasse und den Eltern zu besprechen. Warten Sie nicht darauf, dass der Schüler von selbst aufholt.
In Einzelfällen kann es auch erforderlich sein, Hausaufgaben an den Lernstand des Kindes anzupassen. Dabei sind Möglichkeiten der häuslichen Unterstützung mit den Eltern zu besprechen, soweit das Eltern-Kind-Verhältnis dadurch nicht belastet wird.
Im Falle eines begründeten Verdachts einer Legasthenie/Dyskalkulie sollte den Eltern zusätzlich eine medizinische Diagnostik empfohlen werden. Zugleich ist innerschulisch zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine schulische Förderung und/oder für Beantragung und Umsetzung einer außerunterrichtlichen Lernhilfe (AUL) vorliegen. Des weiteren ist zu prüfen, ob der Schüler einen Nachteilsausgleich erhalten soll gemäß § 6 Nachteilsausgleich /APOGrundStGy und Handreichung Nachteilsausgleich.
Die Website unseres Bundesverbandes BVL bietet Lehrkräften Beispiele für eine gezielte Lernförderung.
Die S3-Leitlinie zur Rechenstörung enthält neben einer Auflistung von geeigneten Förderprogrammen auch Hinweise zur Anwendung der Empfehlungen in der Schule.
Maßnahmen zur individuellen Unterstützung im Unterricht können Sie unseren BVL-Handreichungen für Lehrkräfte zur Legasthenie und zur Dyskalkulie entnehmen.